Wer sich einer Behandlung mit Botox unterzieht, wird im Vorfeld selbstverständlich über die Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt. Das viel zitierte Maskengesicht durch Botox droht in der heutigen Zeit allerdings nur, wenn explizit falsch dosiert oder in die falschen Muskelpartien gespritzt wurde. Wer sich hingegen in die Hände eines erfahrenen Facharztes für plastische Chirurgie begibt, braucht diesen Effekt nicht zu fürchten.
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Grundsätzlich besteht die Wirkung darin, dass die Ausschüttung von Acetylcholin an den Nervenenden eingeschränkt und damit die Informationsübertragung zwischen Nervenzellen und Muskeln blockiert wird. Auf diese Weise bilden sich Falten zurück, da die entsprechende Muskelpartien nicht mehr so oft belastet werden. Entsprechend stehen vor allem die Gesichtsmuskulatur und hier insbesondere die Augenbrauenmuskeln (Muskulus corrugator supercilii und Muskulus procerus) im Fokus der Behandlungen. Stirnfalten und Glabella- bzw. Zornesfalten liegen in der Häufigkeit der Anwendungen auf den vorderen beiden Plätzen.
Das Maskengesicht durch Botox kommt dann zustande, wenn eine deutlich zu hohe Dosis in die entsprechenden Muskelpartien injiziert ist. Hierzu ist zu beachten, dass sich Botox in einem Durchmesser von rund einem Zentimeter rund um die Einstichstelle verteilt. Selbstverständlich wird dabei nicht tief in die Muskulatur oder die Knochenhaut, sondern nur unter die Oberfläche gespritzt. Bei unsachgemäßer Handhabung existieren allerdings zahlreiche Einstichstellen, die oftmals viel zu eng nebeneinander gesetzt werden. Auf diese Weise potenziert sich die Wirkung und es kann zu einer Überdosierung kommen.
Die immer wieder geäußerte Sorge, ein Maskengesicht nach Botox zu erleiden, stammt noch aus früheren Zeiten, in denen die Präparate noch nicht so gut erforscht waren. Zu bedenken ist dabei, dass Botox erst seit 1992 kosmetisch angewendet wird und in den Anfangszeiten viel unsachgemäße Behandlungen stattfanden. So setzte sich in der Bevölkerung ein Vorurteil fest, das mit der heutigen Realität nichts mehr zu tun hat. Befeuert wird dieses gängige Klischee von Gegnern der Botox-Behandlung, die sich bewusst oder unbewusst dem neuesten Stand der Forschung verweigern.
Fakt ist, dass Botox in Deutschland einer Zulassung bedarf und ärztlich verschrieben werden muss. Hinzu kommt, dass ausschließlich approbierte Ärzte und weder Heilpraktiker noch Zahnärzte, geschweige denn Kosmetikerinnen mit der Substanz arbeiten dürfen. Das Maskengesicht nach Botox zeigt sich allenfalls dann, wenn so genannte „Quacksalber“ am Werk waren.
Ein weiteres Argument gegen ein Maskengesicht durch Botox ist die Tatsache, dass Botox zu 90 Prozent im oberen Drittel des Gesichts zur Anwendung gelangt. Selbst, wenn es hier zu einer Überdosierung käme (was ohnehin fast nie der Fall ist), wäre die Mimik kaum beeinträchtigt. Eine Behandlung im Mundbereich ist hingegen selten und erfolgt aufgrund möglicher Risiken unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmaßnahmen.
Ein Maskengesicht durch Botox zählt entsprechend nicht mehr zu den häufigen Nebenwirkungen. Diese sind vielmehr kleinere Hautreizungen und ggf. Blutergüsse durch den Einstich oder auch ein asymetrischer Gesichtsausdruck, der jedoch durch ein Nachspritzen leicht korrigiert werden kann. Über langfristige Nebenwirkungen ist nicht bekannt, was auch daran liegen kann, dass die Wirkung von Botox „nur“ über einige Monate anhält.
Im Belladerma Fachzentrum für kosmetische Botox-Behandlungen kann ein Maskengesicht durch Botox faktisch ausgeschlossen werden. Jede Behandlung erfolgt nach umfassender Beratung und unter exakter Dosierung der Substanz.
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