Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, das gynäkologische und urologische Kapitel des EBM um zwei neue Positonen aus der Gebührenordnung (GOP) zu erweitern. Diese betreffen sowohl die Behandlung als auch die Nachbeobachtung.
Botox bei idiopathisch überaktiver Blase
Botox wird derzeit in zwei Anwendungsbereichen genutzt. Zum einen ist dies die idiopathische überaktive Blase, die sowohl zu einem starken Harndrang als auch Harninkontinenz und Pollakisurie führen kann. Im Fall von erwachsenen Patienten ist Botox immer dann angezeigt, wenn Anticholinergika nicht die gewünschte Wirkung zeigten oder sich als unverträglich erweisen.
Botox bei neurogener Detrusorhyperaktivität
Der zweite Anwendungsbereich für Botox ist eine neurogene Detrusorhyperaktvität bei neurogener Blase. Wenn sich hier Harninkontnenz zeigt, die auf eine stabile subzervikalen Rückenmarksverletzung oder Multipler Sklerose zurückzuführen ist, dann ist Botox das Mittel der Wahl.
Extrabudgetäre Vergütung
Die Vergütung der Behandlung mit Botox erfolgt extrabudgetär. Vergütet wird der ärztliche Aufwand im Kontext einer transurethralen Botulinumtoxin-Therapie. Voraussetzung ist jedoch eine Genehmigung, die durch die kassenärztliche Vereinigung ausgestellt wird. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme eines Arztes an anerkannten Fortbildungen, die Therapien gegen Blasenfunktionsstörungen zum Thema haben.
Die neuen GOP 08312 oder 26316 werden ebenso wie die bereits existerenden GOP 08311, 26310 und 26311 (Zystoskopien) von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Die Kosten für die Beschafung von Botox werden ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Die Notwendigkeit eines eingereichten Rezepts versteht sich dabei von selbst.
Im Belladerma Botox-Center für kosmetische Behandlungen wird auf Botox gegen idiopathisch überaktive Blase sowie gegen neurogene Detrusorhyperaktivität verzichtet, da wir uns ausschließlich kosmetischen Anwendungen widmen.